Bitte um Einhaltung der Vorschriften

Jegliche Sportgeräte, Gemauerte Grille, Feuerschalen mit offener Flamme sind nicht erlaubt. Tierhaltung, das Fällen von Bäumen sowie jegliche Bauvorhaben ist nur mit einer Erlaubnis des Unterbezirks München Sendling erlaubt.

 

Ruhestörende Haus und Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen (Montag mit Samstag) Zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie  zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr ausgeführt werden.

 

Ruhestörende Haus und Gartenarbeiten sind alle nicht gewerbsmäßig im oder am Haus sowie im Garten anfallenden lärmenden Arbeiten insbesondere das Hämmern, das Sägen oder Hacken von Holz, die Benutzung von Bau, Heimwerker oder Haushaltsmaschinen.

 

Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte

Bei der Benutzung von Musikinstrumenten und von Tonübertragungs und Tonwiedergabegeräten… ist die Lautstärke so zu gestalten, dass andere nicht erheblich belästigt werden.

In der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr darf die Nachtruhe durch die Benutzung dieser Instrumente und Geräte nicht gestört werden.